ErwGr. 2

REG_2023_1324 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/109 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände in den Unionsgewässern für 2023 und für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für bestimmte Bestände von Tiefseearten für 2023 und 2024

Mit der Verordnung (EU) 2023/194 wurde die TAC für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den Untergebieten 9 und 10 des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und in den Unionsgewässern der Division 34.1.1 der Fischereikommission für den Mittelostatlantik (CECAF) für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 vorläufig auf null festgesetzt, bis der ICES sein wissenschaftliches Gutachten für diesen Bestand für diesen Zeitraum veröffentlicht hat. Damit die Fischerei fortgesetzt werden kann, bis die endgültige TAC für diesen Bestand auf der Grundlage dieses wissenschaftlichen Gutachtens festgesetzt ist, sollte für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. September 2023 eine vorläufige TAC in Höhe von 4 564 Tonnen festgesetzt werden. Diese Menge entspricht den Fängen aus diesem Bestand im dritten Quartal 2022.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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