ErwGr. 24

REG_2023_1329 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) und des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Spezifikationen für Glycerin (E 422), Polyglycerinester von Speisefettsäuren (E 475) und Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476)

Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476) ermöglicht es auch, die Ölmenge in emulgierten Soßen (z. B. Mayonnaise oder Salatsoßen) zu reduzieren, ohne das Mundgefühl zu beeinträchtigen. Die derzeit zulässige Höchstmenge von 4 000 mg/kg reicht für Erzeugnisse mit einem Fettgehalt von mehr als 20 % nicht aus. Die Dosis Polyglycerin-Polyricinoleat (E 476), die zur Erreichung der beabsichtigten technologischen Funktion in Erzeugnissen mit einem Fettgehalt von über 20 % erforderlich ist, beträgt 8 000 mg/kg.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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