ErwGr. 13

REG_2023_1442 · zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, bezüglich Änderungen an Zulassungen für Stoffe und der Aufnahme neuer Stoffe

Der Stoff Diethyl[[3,5-bis(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxyphenyl]methyl]phosphonat (FCM-Stoff Nr. 1007) ist derzeit für die Verwendung mit einem Massenanteil von bis zu 0,2 %, bezogen auf das endgültige Polymergewicht beim Polymerisationsverfahren zur Herstellung von Polyethylenterephthalat (PET), zugelassen. Nach einem Antrag auf Ausweitung der Verwendung dieses Stoffs gab die Behörde am 26. Januar 2022 eine befürwortende wissenschaftliche Stellungnahme (8) für die Verwendung mit einem Massenanteil von bis zu 0,1 %, bezogen auf das endgültige Polymergewicht beim Polymerisationsverfahren zur Herstellung von Polyethylen-2,5-furandicarboxylat (PEF), ab. Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass bei Verwendung dieser Menge keine Migration des Stoffs aufgrund seiner Aufnahme in die Polyesterkette festgestellt wird. Diese Aufnahme rechtfertigt auch nicht die Annahme, dass die Migration des Stoffs bei einer Verwendung in PEF mit einem Verwendungsniveau bis zu 0,2 % Massenanteil wesentlich höher wäre. Da die sichere Verwendung des Stoffs somit durch seine vollständige Aufnahme in das Polymer bedingt ist, ist es auch aus Gründen der Einheitlichkeit und Einfachheit angezeigt, die bestehende Zulassung für die Verwendungsmenge dieses Stoffs in PET in einem Massenanteil bis zu 0,2 % auch auf die Herstellung von PEF auszuweiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 13 REG_2023_1442 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 13 REG_2023_1442 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.