ErwGr. 2

REG_2023_1462 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

In Anbetracht der sich verschlechternden Lage in Syrien und der weit verbreiteten und systematischen Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, einschließlich des Einsatzes chemischer Waffen gegen die Zivilbevölkerung, hat der Rat weitere Namen in die Liste der Personen und Organisationen aufgenommen, die restriktiven Maßnahmen der Union unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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