ErwGr. 7

REG_2023_1462 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Um auf die anhaltende Dringlichkeit der durch das Erdbeben verschärften humanitären Krise in Syrien zu reagieren und die rasche Bereitstellung von Hilfe zu erleichtern, sollte diese Ausnahme bis zum 24. Februar 2024 verlängert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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