ErwGr. 27

REG_2023_1464 · zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Formaldehyd und Formaldehydabspaltern

Bei ihrer Prüfung berücksichtigt die Kommission, dass Holzwerkstoffe und Erzeugnisse aus Holzwerkstoffen oder andere Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis, sowie Möbel, die Holz oder andere Materialien enthalten, bei deren Produktion anderes als natürlich vorkommendes Formaldehyd verwendet wird, die Hauptemissionsquellen von Formaldehyd in der Innenraumluft sind, insbesondere in neu gebauten Häusern. Daher hält die Kommission für solche Erzeugnisse und solche aus mehr als einem Erzeugnis bestehenden Produkte (im Folgenden „komplexe Produkte“), die die größten Quellen von Formaldehyd in der Innenraumluft darstellen, einen niedrigeren Emissionsgrenzwert für angemessen; dieser gewährleistet nach Auffassung der Kommission einen besseren Schutz der breiten Öffentlichkeit und begrenzt gleichzeitig die sozioökonomischen Kosten für die Sektoren, die nicht in gleichem Maße zu den Emissionen beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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