ErwGr. 4

REG_2023_1490 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln

Diese Verordnung deckt Stoffe ab, die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 der Kommission (3) als CMR-Stoffe eingestuft sind (im Folgenden „betreffende Stoffe“). Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/692 gilt ab dem 1. Dezember 2023.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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