ErwGr. 8

REG_2023_1510 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für Cadmium in Erdmandeln und bestimmten Kulturpilzen

Um dem „ALARA“-Grundsatz Rechnung zu tragen und unverhältnismäßige Beanstandungsraten für Erdmandeln und andere Kulturpilze als Agaricus bisporus, Lentinula edodes und Pleurotus ostreatus zu vermeiden, sollten die Höchstgehalte für Cadmium in diesen Arten angehoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.11.2024

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