REG_2023_1670 · zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission
Derzeit ist es für Inhaber von Mobiltelefonen, einschließlich Smartphones und Tablets, nicht möglich oder äußerst schwierig, das Betriebssystem ihres Geräts zu ändern, das vom Hersteller festgelegt und durch regelmäßige Aktualisierungen auf dem neuesten Stand gehalten wird. Solche Aktualisierungen führen in der Regel zur Erstellung einer Reihe von Haupt- und Unterversionen. Aktualisierungen können verwendet werden, um die fortgesetzte Sicherheit eines Geräts zu gewährleisten, Fehler im Betriebssystem zu korrigieren oder den Nutzern neue Funktionen zur Verfügung zu stellen. Sie können als freiwilliges Angebot oder im Rahmen einer Verpflichtung gemäß dem Unionsrecht unterbreitet werden. Um die Zuverlässigkeit der Geräte zu verbessern, muss daher sichergestellt werden, dass die Nutzer solche Aktualisierungen für einen Mindestzeitraum und kostenlos erhalten, dies schließt den Zeitraum ein, nachdem der Hersteller den Verkauf des betreffenden Produktmodells eingestellt hat. Solche Aktualisierungen sollten entweder als Aktualisierung der letzten verfügbaren Version des Betriebssystems, die auf dem Gerät installiert werden kann, oder als Aktualisierung der Betriebssystemversion, die zum Zeitpunkt des Endes des Inverkehrbringens in das Produktmodell integriert war, bzw. der späteren Versionen angeboten werden.
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