In diesem Anhang wird beschrieben, wie Folgendes zu berechnen ist:
— Die Energie, die aufgrund technischer Merkmale eines Schiffs der Eisklasse IA oder IA Super oder einer gleichwertigen Eisklasse zusätzlich verbraucht wird,
— die Energie, die von einem Schiff der Eisklasse IC, IB, IA oder IA Super oder einer gleichwertigen Eisklasse für Fahrten in vereisten Gewässern zusätzlich verbraucht wird,
— die angepasste Masse [Mi A] nach Abzug der zusätzlichen Energie, die jedem Kraftstoff zugeordnet wird.
Zusätzlich aufgrund der Eisklasse verbrauchte Energie
Die Energie, die aufgrund der technischen Merkmale eines Schiffs der Eisklasse IA oder IA Super oder einer gleichwertigen Eisklasse zusätzlich verbraucht wird, berechnet sich wie folgt:
Dabei gilt:
E voyages, total bezeichnet den Gesamtenergieverbrauch für alle Fahrten und
E additional due to ice conditions bezeichnet den durch Fahrten durch vereiste Gewässer bedingten zusätzlichen Energieverbrauch.
Der Gesamtenergieverbrauch für alle Fahrten wird wie folgt berechnet:
Dabei gilt:
M i, voyages, total bezeichnet die Kraftstoffmasse i, die für alle Fahrten im Anwendungsbereich der Verordnung verbraucht wird, und
und LCV i bezeichnet den unteren Heizwert des Kraftstoffs i.
Zusätzlich aufgrund von Fahrten in vereisten Gewässern verbrauchte Energie
Die Energie, die von einem Schiff der Eisklasse IC, IB, IA oder IA Super oder einer gleichwertigen Eisklasse für Fahrten in vereisten Gewässern zusätzlich verbraucht wird, wird wie folgt berechnet:
Dabei gilt:
E voyages,open water ist der Energieverbrauch bei Fahrten in eisfreien Gewässern und
E voyages,ice conditions, adjusted ist der für Fahrten in vereisten Gewässern angepasste Energieverbrauch.
E additional due to ice conditions kann nicht größer sein als
Der Energieverbrauch bei Fahrten, die lediglich in eisfreien Gewässern erfolgen, wird wie folgt berechnet:
Dabei gilt:
E voyages,ice conditions bezeichnet die für Fahrten in vereisten Gewässern verbrauchte Energie, die wie folgt berechnet wird:
Dabei gilt:
M i,voyages,ice conditions bezeichnet die Masse des Kraftstoffs i, der bei in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrten in vereisten Gewässern verbraucht wird.
Der angepasste Energieverbrauch aufgrund von Fahrten in vereisten Gewässern wird wie folgt berechnet:
Dabei gilt:
D ice conditions ist die Gesamtstrecke, die bei in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrten in vereisten Gewässern zurückgelegt wird.
ist der Energieverbrauch pro in eisfreien Gewässern zurückgelegter Strecke und wird wie folgt berechnet:
Dabei gilt:
E voyages,ice conditions ist der Energieverbrauch bei Fahrten in vereisten Gewässern und
D total ist die bei in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrten zurückgelegte jährliche Gesamtstrecke.
Gesamte, aufgrund der Eisklasse und Fahrten in vereisten Gewässern zusätzlich verbrauchte Energie
Angepasste Masse [Mi,A]
Das Schifffahrtsunternehmen weist die gesamte wegen vereister Gewässer zusätzlich verbrauchte Energie Ei additional ice den verschiedenen im Jahresverlauf verwendeten Kraftstoffen i zu, wobei die folgenden Bedingungen gelten:
Σ E i additional ice = E additional ice
Für jeden Kraftstoff i gilt:
Die angepasste Kraftstoffmasse [Mi A] wird wie folgt berechnet:
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.11.2024
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