Art. 3 – Ziel

REG_2023_2053 · zur Festlegung eines mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EU) 2017/2107 und (EU) 2019/833 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2016/1627

Ziel dieser Verordnung ist es, den von der ICCAT angenommenen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für Roten Thun umzusetzen, der darauf abzielt, die Biomasse von Rotem Thun oberhalb des Werts zu halten, auf dem der MSY erzielt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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