ErwGr. 15

REG_2023_2055 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel

Bestimmte faserartige synthetische Polymerpartikel haben eine Länge von mehr als 5 mm, aber weniger als 15 mm, z. B. Partikel, die zur Verstärkung von Klebstoffen und Beton verwendet werden. Da diese faserartigen Partikel eine hohe Persistenz aufweisen und zu dem ermittelten Risiko beitragen, wurde im Dossier nach Anhang XV die Auffassung vertreten, dass sie in den Geltungsbereich der Beschränkung aufgenommen werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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