ErwGr. 37

REG_2023_2055 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel

Der SEAC stellte fest, dass Informationen, die während der Konsultation zu seinem Entwurf einer Stellungnahme eingegangen sind, darauf hindeuten, dass bestimmte Akteure in der Lieferkette von Kunststoffgranulaten, -flocken und -pulvern (im Folgenden „Kunststoffgranulat“), die unter die Definition von synthetischen Polymermikropartikeln fallen, wahrscheinlich in der Lage sein werden, früher als nach 36 Monaten, wie im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagen, mit der Berichterstattung über ihre Verwendung zu beginnen, weil Anstrengungen unternommen werden, um freiwillige Initiativen der Industrie, z. B. das Programm „Operation Clean Sweep“, umzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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