ErwGr. 39

REG_2023_2055 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel

Das Forum vertrat die Auffassung, dass die Messung synthetischer Polymermikropartikel, die kleiner als 0,1 μm sind, technische Schwierigkeiten mit sich bringt, und stellte fest, dass der niedrigste technisch erreichbare Grenzwert derzeit bei etwa 0,1 μm liegt. Das Forum wies ferner darauf hin, dass sich die Durchsetzungsbehörden auf Belege stützen können, um nachzuweisen, dass der Stoff oder das Gemisch keine Partikel unter 5 mm in Konzentrationen enthält, die über den durch die Beschränkung vorgegebenen Grenzwerten liegen. Im Zweifelsfall können die Belege jedoch nur anhand einer gültigen physikalischen und/oder analytischen Methode überprüft werden. Das Forum empfahl daher, eine Untergrenze für die Größe in die Definition von synthetischen Polymermikropartikeln aufzunehmen. Für den Fall, dass keine Untergrenze empfohlen wird, schlug das Forum vor, eine vorläufige Lösung für die Umsetzung und Durchsetzung der Beschränkung zu erwägen, die sich auf das stützt, was praktikabel ist und mit den derzeit verfügbaren Analysetechniken übereinstimmt. Darüber hinaus empfahl das Forum eine Überprüfung der Definition nach Inkrafttreten der Beschränkung, um den neuesten wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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