ErwGr. 48

REG_2023_2055 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel

Synthetische Polymermikropartikel, die in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produkten verwendet werden, z. B. zur Kontrolle der Freisetzung von Düngeprodukten oder Pflanzenschutzmitteln oder des Wasserflusses zwischen Düngeprodukten und Boden, bewirken eine Verringerung der Menge der auf Boden und Pflanzen ausgebrachten Wirkstoffe sowie eine Begrenzung der Exposition des Anwenders gegenüber solchen potenziell toxischen Produkten und ihrer Auswirkungen auf die Umwelt. Es ist notwendig, die Entwicklung ökologisch nachhaltiger Alternativen zu fördern, welche es ermöglichen, dass diese nützlichen Anwendungen „mikroplastikfrei“ werden und in Verkehr bleiben. Der SEAC vertrat die Auffassung, dass die für landwirtschaftliche und gartenbauliche Produkte vorgeschlagenen Maßnahmen nur dann angemessen sind, wenn mittelfristig abbaubare Alternativen mit zumindest ähnlicher Funktionalität zur Verfügung stehen. Schließlich sind die allgemeinen Grundsätze für die Bewertung der Abbaubarkeit von Polymeren in EU-Düngeprodukten bereits in der Verordnung (EU) 2019/1009 festgelegt. Vor diesem Hintergrund hält es die Kommission für gerechtfertigt, spezifische Bedingungen und zu erfüllende Kriterien für die Prüfung der Abbaubarkeit von Polymeren in Produkten für landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwendungen, die keine EU-Düngeprodukte sind, z. B. Düngeprodukte, die bei ihrem Inverkehrbringen nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, festzulegen, um die Kohärenz mit den Prüfbedingungen gemäß der Verordnung (EU) 2019/1009 zu gewährleisten und die Entwicklung von Alternativen zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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