Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert:
1.
Teil D wird wie folgt geändert: a) Der Eintrag für die Lebensmittelkategorie 08.3.4 erhält folgende Fassung: „08.3.4 Traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Fleischerzeugnisse, für die besondere Bestimmungen über Nitrite und Nitrate gelten“ b) der Eintrag für die Lebensmittelkategorie 08.3.4.3 erhält folgende Fassung: „08.3.4.3 Sonstige traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse (einschließlich der Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder der Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder dem Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen)“
a)Der Eintrag für die Lebensmittelkategorie 08.3.4 erhält folgende Fassung: „08.3.4 Traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Fleischerzeugnisse, für die besondere Bestimmungen über Nitrite und Nitrate gelten“
„08.3.4 Traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Fleischerzeugnisse, für die besondere Bestimmungen über Nitrite und Nitrate gelten“
b)der Eintrag für die Lebensmittelkategorie 08.3.4.3 erhält folgende Fassung: „08.3.4.3 Sonstige traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse (einschließlich der Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder der Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder dem Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen)“
„08.3.4.3 Sonstige traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse (einschließlich der Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder der Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder dem Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen)“
2.
Teil E wird wie folgt geändert: a) der Eintrag für die Lebensmittelkategorie 08.3.4 erhält folgende Fassung: „08.3.4 Traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Fleischerzeugnisse, für die besondere Bestimmungen über Nitrite und Nitrate gelten“ b) der Eintrag für die Lebensmittelkategorie 08.3.4.3 erhält folgende Fassung: „08.3.4.3 Sonstige traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse (einschließlich der Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder der Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder dem Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen)“ c) Kategorie 01.7.2 (Gereifter Käse) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Hartkäse, halbfester und halbweicher Käse Geltungsende: 9.
Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Hartkäse, halbfester und halbweicher Käse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Käse mit kornförmiger Lochung aus Gäsene, der mindestens 11 Monate gereift ist Geltungsende: 9.
Oktober 2027 E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Cheddar-Käse aus Kvibille, der mindestens 4 Monate gereift ist Geltungsende: 9.
Oktober 2027 E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Käse mit kornförmiger Lochung aus Falköping, der mindestens 12 Monate gereift ist Geltungsende: 9.
Oktober 2027“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“ d) Kategorie 01.7.4 (Molkenkäse) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Käsereimilch von Hartkäse, halbfestem und halbweichem Käse Geltungsende: 9.
Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Käsereimilch von Hartkäse, halbfestem und halbweichem Käse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2026“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“ e) Kategorie 01.7.6 (Käseprodukte (ausgenommen Produkte der Kategorie 16)) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur harte, halbfeste und halbweiche gereifte Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur harte, halbfeste und halbweiche gereifte Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2026“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“ f) Kategorie 01.8 (Milchprodukt-Analoge, auch Getränkeweißer) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Käseanalog auf Milchbasis Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Käseanalog auf Milchbasis Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“ g) Kategorie 08.2 (Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 249-250 (Nitrite) erhält folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur lomo de cerdo adobado, pincho moruno, careta de cerdo adobada, costilla de cerdo adobada, Kasseler, Bräte, Surfleisch, toorvorst, šašlõkk, ahjupraad, kiełbasa surowa biała, kiełbasa surowa metka, tatar wołowy (danie tatarskie) und golonka peklowana Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 80 (XC) (XD) Nur lomo de cerdo adobado, pincho moruno, careta de cerdo adobada, costilla de cerdo adobada, Kasseler, Bräte, Surfleisch, toorvorst, šašlõkk, ahjupraad, kiełbasa surowa biała, kiełbasa surowa metka, tatar wołowy (danie tatarskie) und golonka peklowana Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.“ h) Kategorie 08.3.1 (Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 150 (7) Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 80 (XC) (XD) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (7) Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 90 (XA) (XE) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 110 (XA) (XF) Nur große Speckteile und Trockenwürste ohne Zusatz von Nitriten Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XE): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 90 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.
(XF): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 110 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“ i) Kategorie 08.3.2 (Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 100 (7) (58) (59) Nur sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 55 (58) (59) (XC) (XG) Nur sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 150 (7) (59) Ausgenommen sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 80 (59) (XC) (XD) Ausgenommen sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XG): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 25 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.“ j) Kategorie 08.3.4.1 (Traditionelle nassgepökelte Erzeugnisse (in eine Pökellösung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, eingelegte Fleischerzeugnisse)) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochencured tongue Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 10 (39) (59) Nur : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochencured tongue Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 7 (59) (XI) Nur : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochencured tongue Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 300 (7) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (XA) (XK) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (7) (40) (59) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (XI) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XJ): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 50 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XK): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 95 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“ k) Kategorie 08.3.4.2 (Traditionelle trockengepökelte Erzeugnisse.
(Beim Trockenpökeln wird eine trockene Pökelmischung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, auf die Oberfläche des Fleisches aufgebracht; eine Stabilisierungs-/Reifezeit schließt sich an)) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (40) (59) Nur : Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von einer Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten anjambon sec, jambon sel und ähnliche trockengepökelte Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (40) (59) (XI) Nur : Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von einer Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten anjambon sec, jambon sel und ähnliche trockengepökelte Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 3-Ion.“ l) Kategorie 08.3.4.3 (Sonstige auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse (Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen)) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung).
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung).
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung).
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stundenjellied veal und brisket Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 10 (39) (59) Nur : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stundenjellied veal und brisket Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 7 (59) (XI) Nur : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stundenjellied veal und brisket Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 300 (40) (7) Nur Rohwürste (Salami und Kantwurst): Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7 Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (XA) (XK) Nur Rohwürste (Salami und Kantwurst): Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7 Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (40) (7) (59) Nur : Reifedauer von mindestens 30 Tagensalchichón y chorizo tradicionales de larga curación und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur : Reifedauer von mindestens 30 Tagensalchichón y chorizo tradicionales de larga curación und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 180 (7) Nur : Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70 °C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird.
Fermentierte Produkte werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchertvysočina, selský salám, turistický trvanlivý salám, poličan, herkules, lovecký salám, dunajská klobása, paprikáš und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XC) (XJ) Nur : Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70 °C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird.
Fermentierte Produkte werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchertvysočina, selský salám, turistický trvanlivý salám, poličan, herkules, lovecký salám, dunajská klobása, paprikáš und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur Svensk julskinka und Svensk leverpastej und ähnliche Produkte: Gepökelt/ungegart oder gegart in der Verbraucherpackung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur : Streichfähige, weiche, kurz gereifte RohwürsteMettwurst, Teewurst und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (40) (7) (59) Nur : Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten.
Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 °C oder weniger (10-12 °C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an.
Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7saucisson sec und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur : Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten.
Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 °C oder weniger (10-12 °C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an.
Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7saucisson sec und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XJ): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 50 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XK): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 95 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“ m) Kategorie 09.2 (Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren, verarbeitet) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 500 Nur eingelegte Heringe und Sprotten Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 270 (XA) (XD) Nur eingelegte Heringe und Sprotten Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.“
a)der Eintrag für die Lebensmittelkategorie 08.3.4 erhält folgende Fassung: „08.3.4 Traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Fleischerzeugnisse, für die besondere Bestimmungen über Nitrite und Nitrate gelten“
„08.3.4 Traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Fleischerzeugnisse, für die besondere Bestimmungen über Nitrite und Nitrate gelten“
b)der Eintrag für die Lebensmittelkategorie 08.3.4.3 erhält folgende Fassung: „08.3.4.3 Sonstige traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse (einschließlich der Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder der Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder dem Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen)“
„08.3.4.3 Sonstige traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse (einschließlich der Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder der Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder dem Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen)“
c)Kategorie 01.7.2 (Gereifter Käse) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Hartkäse, halbfester und halbweicher Käse Geltungsende: 9.
Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Hartkäse, halbfester und halbweicher Käse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Käse mit kornförmiger Lochung aus Gäsene, der mindestens 11 Monate gereift ist Geltungsende: 9.
Oktober 2027 E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Cheddar-Käse aus Kvibille, der mindestens 4 Monate gereift ist Geltungsende: 9.
Oktober 2027 E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Käse mit kornförmiger Lochung aus Falköping, der mindestens 12 Monate gereift ist Geltungsende: 9.
Oktober 2027“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
i)der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Hartkäse, halbfester und halbweicher Käse Geltungsende: 9.
Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Hartkäse, halbfester und halbweicher Käse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Käse mit kornförmiger Lochung aus Gäsene, der mindestens 11 Monate gereift ist Geltungsende: 9.
Oktober 2027 E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Cheddar-Käse aus Kvibille, der mindestens 4 Monate gereift ist Geltungsende: 9.
Oktober 2027 E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Käse mit kornförmiger Lochung aus Falköping, der mindestens 12 Monate gereift ist Geltungsende: 9.
Oktober 2027“
„E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Hartkäse, halbfester und halbweicher Käse Geltungsende: 9.
Oktober 2026
E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Hartkäse, halbfester und halbweicher Käse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2026
E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Käse mit kornförmiger Lochung aus Gäsene, der mindestens 11 Monate gereift ist Geltungsende: 9.
Oktober 2027
E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Cheddar-Käse aus Kvibille, der mindestens 4 Monate gereift ist Geltungsende: 9.
Oktober 2027
E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Käse mit kornförmiger Lochung aus Falköping, der mindestens 12 Monate gereift ist Geltungsende: 9.
Oktober 2027“
ii)es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
„(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
d)Kategorie 01.7.4 (Molkenkäse) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Käsereimilch von Hartkäse, halbfestem und halbweichem Käse Geltungsende: 9.
Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Käsereimilch von Hartkäse, halbfestem und halbweichem Käse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2026“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
i)der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Käsereimilch von Hartkäse, halbfestem und halbweichem Käse Geltungsende: 9.
Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Käsereimilch von Hartkäse, halbfestem und halbweichem Käse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2026“
„E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Käsereimilch von Hartkäse, halbfestem und halbweichem Käse Geltungsende: 9.
Oktober 2026
E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Käsereimilch von Hartkäse, halbfestem und halbweichem Käse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2026“
ii)es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
„(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
e)Kategorie 01.7.6 (Käseprodukte (ausgenommen Produkte der Kategorie 16)) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur harte, halbfeste und halbweiche gereifte Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur harte, halbfeste und halbweiche gereifte Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2026“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
i)der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur harte, halbfeste und halbweiche gereifte Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur harte, halbfeste und halbweiche gereifte Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2026“
„E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur harte, halbfeste und halbweiche gereifte Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2026
E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur harte, halbfeste und halbweiche gereifte Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2026“
ii)es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
„(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
f)Kategorie 01.8 (Milchprodukt-Analoge, auch Getränkeweißer) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Käseanalog auf Milchbasis Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Käseanalog auf Milchbasis Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
i)der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Käseanalog auf Milchbasis Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Käseanalog auf Milchbasis Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
„E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Käseanalog auf Milchbasis Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Käseanalog auf Milchbasis Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
ii)es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
„(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
g)Kategorie 08.2 (Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 249-250 (Nitrite) erhält folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur lomo de cerdo adobado, pincho moruno, careta de cerdo adobada, costilla de cerdo adobada, Kasseler, Bräte, Surfleisch, toorvorst, šašlõkk, ahjupraad, kiełbasa surowa biała, kiełbasa surowa metka, tatar wołowy (danie tatarskie) und golonka peklowana Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 80 (XC) (XD) Nur lomo de cerdo adobado, pincho moruno, careta de cerdo adobada, costilla de cerdo adobada, Kasseler, Bräte, Surfleisch, toorvorst, šašlõkk, ahjupraad, kiełbasa surowa biała, kiełbasa surowa metka, tatar wołowy (danie tatarskie) und golonka peklowana Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.“
i)der Eintrag für E 249-250 (Nitrite) erhält folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur lomo de cerdo adobado, pincho moruno, careta de cerdo adobada, costilla de cerdo adobada, Kasseler, Bräte, Surfleisch, toorvorst, šašlõkk, ahjupraad, kiełbasa surowa biała, kiełbasa surowa metka, tatar wołowy (danie tatarskie) und golonka peklowana Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 80 (XC) (XD) Nur lomo de cerdo adobado, pincho moruno, careta de cerdo adobada, costilla de cerdo adobada, Kasseler, Bräte, Surfleisch, toorvorst, šašlõkk, ahjupraad, kiełbasa surowa biała, kiełbasa surowa metka, tatar wołowy (danie tatarskie) und golonka peklowana Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
„E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur lomo de cerdo adobado, pincho moruno, careta de cerdo adobada, costilla de cerdo adobada, Kasseler, Bräte, Surfleisch, toorvorst, šašlõkk, ahjupraad, kiełbasa surowa biała, kiełbasa surowa metka, tatar wołowy (danie tatarskie) und golonka peklowana Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 80 (XC) (XD) Nur lomo de cerdo adobado, pincho moruno, careta de cerdo adobada, costilla de cerdo adobada, Kasseler, Bräte, Surfleisch, toorvorst, šašlõkk, ahjupraad, kiełbasa surowa biała, kiełbasa surowa metka, tatar wołowy (danie tatarskie) und golonka peklowana Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
ii)es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.“
„(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.“
h)Kategorie 08.3.1 (Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 150 (7) Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 80 (XC) (XD) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (7) Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 90 (XA) (XE) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 110 (XA) (XF) Nur große Speckteile und Trockenwürste ohne Zusatz von Nitriten Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XE): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 90 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.
(XF): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 110 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
i)die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 150 (7) Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 80 (XC) (XD) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (7) Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 90 (XA) (XE) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 110 (XA) (XF) Nur große Speckteile und Trockenwürste ohne Zusatz von Nitriten Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
„E 249-250 Nitrite 150 (7) Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 80 (XC) (XD) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 150 (7) Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 90 (XA) (XE) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 110 (XA) (XF) Nur große Speckteile und Trockenwürste ohne Zusatz von Nitriten Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
ii)es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XE): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 90 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.
(XF): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 110 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
„(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XE): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 90 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.
(XF): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 110 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
i)Kategorie 08.3.2 (Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 100 (7) (58) (59) Nur sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 55 (58) (59) (XC) (XG) Nur sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 150 (7) (59) Ausgenommen sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 80 (59) (XC) (XD) Ausgenommen sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XG): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 25 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.“
i)die Einträge für E 249-250 (Nitrite) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 100 (7) (58) (59) Nur sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 55 (58) (59) (XC) (XG) Nur sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 150 (7) (59) Ausgenommen sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 80 (59) (XC) (XD) Ausgenommen sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
„E 249-250 Nitrite 100 (7) (58) (59) Nur sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 55 (58) (59) (XC) (XG) Nur sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 150 (7) (59) Ausgenommen sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 80 (59) (XC) (XD) Ausgenommen sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
ii)es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XG): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 25 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.“
„(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XG): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 25 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.“
j)Kategorie 08.3.4.1 (Traditionelle nassgepökelte Erzeugnisse (in eine Pökellösung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, eingelegte Fleischerzeugnisse)) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochencured tongue Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 10 (39) (59) Nur : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochencured tongue Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 7 (59) (XI) Nur : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochencured tongue Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 300 (7) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (XA) (XK) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (7) (40) (59) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (XI) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XJ): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 50 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XK): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 95 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
i)die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochencured tongue Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 10 (39) (59) Nur : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochencured tongue Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 7 (59) (XI) Nur : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochencured tongue Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 300 (7) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (XA) (XK) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (7) (40) (59) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (XI) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
„E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung.
Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische StarterkulturenWiltshire ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : 3- bis 5-tägige Tauchpökelung.
Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivitätentremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochencured tongue Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 10 (39) (59) Nur : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochencured tongue Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 7 (59) (XI) Nur : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochencured tongue Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 300 (7) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 180 (XA) (XK) Nur : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung.kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 250 (7) (40) (59) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur : 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °Cbacon, filet de bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 250 (39) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 150 (XI) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
ii)es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XJ): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 50 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XK): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 95 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
„(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XJ): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 50 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XK): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 95 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
k)Kategorie 08.3.4.2 (Traditionelle trockengepökelte Erzeugnisse.
(Beim Trockenpökeln wird eine trockene Pökelmischung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, auf die Oberfläche des Fleisches aufgebracht; eine Stabilisierungs-/Reifezeit schließt sich an)) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (40) (59) Nur : Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von einer Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten anjambon sec, jambon sel und ähnliche trockengepökelte Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (40) (59) (XI) Nur : Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von einer Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten anjambon sec, jambon sel und ähnliche trockengepökelte Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 3-Ion.“
i)die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (40) (59) Nur : Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von einer Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten anjambon sec, jambon sel und ähnliche trockengepökelte Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (40) (59) (XI) Nur : Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von einer Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten anjambon sec, jambon sel und ähnliche trockengepökelte Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
„E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured bacon und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagendry cured ham und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen anjamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur : 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten anpresunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 250 (39) (40) (59) Nur : Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von einer Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten anjambon sec, jambon sel und ähnliche trockengepökelte Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 150 (40) (59) (XI) Nur : Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von einer Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten anjambon sec, jambon sel und ähnliche trockengepökelte Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
ii)es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 3-Ion.“
„(XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 3-Ion.“
l)Kategorie 08.3.4.3 (Sonstige auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse (Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen)) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung).
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung).
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung).
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stundenjellied veal und brisket Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 10 (39) (59) Nur : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stundenjellied veal und brisket Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 7 (59) (XI) Nur : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stundenjellied veal und brisket Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 300 (40) (7) Nur Rohwürste (Salami und Kantwurst): Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7 Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (XA) (XK) Nur Rohwürste (Salami und Kantwurst): Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7 Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (40) (7) (59) Nur : Reifedauer von mindestens 30 Tagensalchichón y chorizo tradicionales de larga curación und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur : Reifedauer von mindestens 30 Tagensalchichón y chorizo tradicionales de larga curación und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 180 (7) Nur : Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70 °C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird.
Fermentierte Produkte werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchertvysočina, selský salám, turistický trvanlivý salám, poličan, herkules, lovecký salám, dunajská klobása, paprikáš und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XC) (XJ) Nur : Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70 °C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird.
Fermentierte Produkte werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchertvysočina, selský salám, turistický trvanlivý salám, poličan, herkules, lovecký salám, dunajská klobása, paprikáš und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur Svensk julskinka und Svensk leverpastej und ähnliche Produkte: Gepökelt/ungegart oder gegart in der Verbraucherpackung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur : Streichfähige, weiche, kurz gereifte RohwürsteMettwurst, Teewurst und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (40) (7) (59) Nur : Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten.
Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 °C oder weniger (10-12 °C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an.
Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7saucisson sec und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur : Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten.
Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 °C oder weniger (10-12 °C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an.
Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7saucisson sec und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XJ): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 50 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XK): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 95 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
i)die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung).
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung).
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung).
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stundenjellied veal und brisket Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 10 (39) (59) Nur : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stundenjellied veal und brisket Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 7 (59) (XI) Nur : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stundenjellied veal und brisket Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 300 (40) (7) Nur Rohwürste (Salami und Kantwurst): Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7 Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (XA) (XK) Nur Rohwürste (Salami und Kantwurst): Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7 Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (40) (7) (59) Nur : Reifedauer von mindestens 30 Tagensalchichón y chorizo tradicionales de larga curación und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur : Reifedauer von mindestens 30 Tagensalchichón y chorizo tradicionales de larga curación und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 180 (7) Nur : Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70 °C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird.
Fermentierte Produkte werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchertvysočina, selský salám, turistický trvanlivý salám, poličan, herkules, lovecký salám, dunajská klobása, paprikáš und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XC) (XJ) Nur : Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70 °C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird.
Fermentierte Produkte werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchertvysočina, selský salám, turistický trvanlivý salám, poličan, herkules, lovecký salám, dunajská klobása, paprikáš und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur Svensk julskinka und Svensk leverpastej und ähnliche Produkte: Gepökelt/ungegart oder gegart in der Verbraucherpackung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur : Streichfähige, weiche, kurz gereifte RohwürsteMettwurst, Teewurst und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (40) (7) (59) Nur : Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten.
Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 °C oder weniger (10-12 °C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an.
Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7saucisson sec und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur : Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten.
Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 °C oder weniger (10-12 °C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an.
Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7saucisson sec und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
„E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung).
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung).
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung).
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stundenjellied veal und brisket Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 10 (39) (59) Nur : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stundenjellied veal und brisket Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 7 (59) (XI) Nur : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stundenjellied veal und brisket Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 300 (40) (7) Nur Rohwürste (Salami und Kantwurst): Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7 Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 180 (40) (XA) (XK) Nur Rohwürste (Salami und Kantwurst): Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7 Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 250 (40) (7) (59) Nur : Reifedauer von mindestens 30 Tagensalchichón y chorizo tradicionales de larga curación und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur : Reifedauer von mindestens 30 Tagensalchichón y chorizo tradicionales de larga curación und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 180 (7) Nur : Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70 °C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird.
Fermentierte Produkte werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchertvysočina, selský salám, turistický trvanlivý salám, poličan, herkules, lovecký salám, dunajská klobása, paprikáš und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 105 (XC) (XJ) Nur : Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70 °C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird.
Fermentierte Produkte werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchertvysočina, selský salám, turistický trvanlivý salám, poličan, herkules, lovecký salám, dunajská klobása, paprikáš und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur Svensk julskinka und Svensk leverpastej und ähnliche Produkte: Gepökelt/ungegart oder gegart in der Verbraucherpackung Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur : Streichfähige, weiche, kurz gereifte RohwürsteMettwurst, Teewurst und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 250 (40) (7) (59) Nur : Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten.
Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 °C oder weniger (10-12 °C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an.
Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7saucisson sec und ähnliche Produkte Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur : Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten.
Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 °C oder weniger (10-12 °C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an.
Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7saucisson sec und ähnliche Produkte Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
ii)es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XJ): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 50 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XK): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 95 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
„(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 2-Ion.
(XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XJ): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 50 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.
(XK): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 95 mg/kg, ausgedrückt als NO 3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“
m)Kategorie 09.2 (Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren, verarbeitet) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 500 Nur eingelegte Heringe und Sprotten Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 270 (XA) (XD) Nur eingelegte Heringe und Sprotten Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“ ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.“
i)der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 500 Nur eingelegte Heringe und Sprotten Geltungsende: 9.
Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 270 (XA) (XD) Nur eingelegte Heringe und Sprotten Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
„E 251-252 Nitrate 500 Nur eingelegte Heringe und Sprotten Geltungsende: 9.
Oktober 2025
E 251-252 Nitrate 270 (XA) (XD) Nur eingelegte Heringe und Sprotten Geltungsbeginn: 9.
Oktober 2025“
ii)es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.“
„(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO 3-Ion.
(XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO 2-Ion, nicht überschreiten.“
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.10.2023
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