ErwGr. 10

REG_2023_2108 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Lebensmittelzusatzstoffe Nitrite (E 249-250) und Nitrate (E 251-252)

Für Nitrate behielt die Behörde einen ADI-Wert von 3,7 mg Nitrat-Ionen/kg Körpergewicht pro Tag bei und ging davon aus, dass die aus ihrer Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff resultierende Exposition diesen ADI-Wert nicht übersteigt. Würden alle Quellen ernährungsbedingter Nitratexposition zusammen betrachtet, käme es bei allen Altersgruppen bei mittlerer und höchster Exposition zu einer Überschreitung des ADI-Werts. Der Anteil von Nitraten, die als Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden, belief sich auf etwa 2 % der Gesamtexposition.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.10.2023

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