REG_2023_2108 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Lebensmittelzusatzstoffe Nitrite (E 249-250) und Nitrate (E 251-252)
Für Nitrite hat die Behörde eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) von 0,07 mg Nitrit-Ionen/kg Körpergewicht pro Tag abgeleitet. Die geschätzte Exposition, die von ihrer Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff herrührt, lag für die Allgemeinbevölkerung nicht über diesem ADI-Wert, abgesehen von einer leichten Überschreitung bei Kindern im höchsten Perzentil, und machte etwa 17 % der gesamten ernährungsbedingten Exposition aus. Wenn alle Quellen der ernährungsbedingten Exposition zusammen betrachtet würden (Lebensmittelzusatzstoffe, natürliches Vorkommen und Kontamination), käme es bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bei mittlerer Exposition und bei allen Altersgruppen bei höchster Exposition zu einer Überschreitung des ADI-Werts. In Bezug auf die Exposition gegenüber exogenen Nitrosaminen kam die Behörde zu dem Schluss, dass es nicht möglich ist, Nitrosamine, die sich aus dem als Lebensmittelzusatzstoff zugesetzten Nitrit bilden, eindeutig von Nitrosaminen zu unterscheiden, die sich aus dem natürlich oder infolge einer Kontamination in Lebensmitteln vorhandenen Nitrit bilden. Der Behörde zufolge gab es bei allen Altersgruppen mit Ausnahme älterer Menschen gewisse Bedenken hinsichtlich der Gesamtexposition gegenüber exogenen Nitrosaminen in hohen Konzentrationen. Schließlich bestätigte die Behörde, dass es Nachweise für einen Zusammenhang zwischen vorgebildetem N-Nitrosodimethylamin und Darmkrebs und einige Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen ernährungsbedingter Nitritaufnahme und Magenkrebs sowie zwischen der kombinierten Aufnahme von Nitrit und Nitrat aus verarbeitetem Fleisch und Darmkrebs gibt. Dies steht im Einklang mit der Schlussfolgerung des Internationalen Krebsforschungszentrums aus dem Jahr 2015 (8).
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