ErwGr. 20

REG_2023_2108 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Lebensmittelzusatzstoffe Nitrite (E 249-250) und Nitrate (E 251-252)

Und schließlich sollten die geänderten Höchstmengen, die derzeit als Natriumnitrit oder Natriumnitrat ausgedrückt werden, im Einklang mit den von der Behörde festgelegten ADI-Werten als Nitrit- bzw. Nitrat-Ionen ausgedrückt werden. Der Umrechnungsfaktor zwischen Natriumnitrit und Nitrit-Ionen beträgt 0,67 und zwischen Natriumnitrat und Nitrat-Ionen 0,73.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.10.2023

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