ErwGr. 23

REG_2023_2131 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen

Damit Eurojust die sensiblen personenbezogenen Daten sicher verarbeiten kann, ist ein modernisiertes Fallbearbeitungssystem erforderlich. Im neuen System müssen die Funktionalitäten des Europäischen Justiziellen Terrorismusregisters integriert und aktiviert sein und die Fähigkeit von Eurojust zur Erkennung von Verbindungen zwischen Fällen verbessert werden, wobei bestehende nationale Mechanismen und bestehende Unionsmechanismen für den Vergleich biometrischer Daten grundsätzlich umfassend zu nutzen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.10.2023

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