ErwGr. 32

REG_2023_2131 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen

Entscheidungen darüber, ob und wie Eurojust die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden unterstützen sollte, sollte — vorbehaltlich des anwendbaren nationalen Rechts, des Unionsrechts oder des Völkerrechts, einschließlich der Übereinkommen oder anderen völkerrechtlichen Übereinkünften über die Rechtshilfe in Strafsachen — ausschließlich den zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten überlassen bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.10.2023

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