ErwGr. 34

REG_2023_2131 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses 2005/671/JI des Rates im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen

Während einige der zuständigen nationalen Behörden bereits an die gesicherte Telekommunikationsverbindung gemäß Artikel 9 des Beschlusses 2008/976/JI angeschlossen sind, sind viele zuständige nationale Behörden noch nicht an diese gesicherte Telekommunikationsverbindung oder an sichere Kommunikationskanäle angeschlossen. Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten genügend Zeit haben, um den zuständigen nationalen Behörden einen solchen Anschluss zu ermöglichen, sollte eine Übergangszeit für die Umsetzung gewährt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.10.2023

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