ErwGr. 2

REG_2023_2186 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023-2028)

Im ersten Protokoll (2) zum Abkommen sind für einen Zeitraum von sechs Jahren die Fangmöglichkeiten für Unionsschiffe in der kiribatischen Fischereizone und die von der Union gewährte finanzielle Gegenleistung festgelegt. Die Geltungsdauer dieses Protokolls endete am 15. September 2012.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.11.2023

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