ErwGr. 4

REG_2023_2186 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023-2028)

Am 26. Januar 2015 ermächtigte der Rat die Kommission, mit Kiribati Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Protokolls zur Durchführung des Abkommens aufzunehmen (4). Diese Verhandlungen sind abgeschlossen, und am 18. Dezember 2022 wurde ein neues Protokoll zur Durchführung des Abkommens für einen Zeitraum von fünf Jahren (2023-2028) paraphiert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.11.2023

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