ErwGr. 5

REG_2023_2379 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf den Lebensmittelzusatzstoff Stearyltartrat (E 483)

Am 11. März 2020 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Stearyltartrat (E 483) als Lebensmittelzusatzstoff (4) ab. Darin heißt es, dass in Bezug auf Stearyltartrat geeignete toxikologische Daten fehlen. Darüber hinaus fehlten geeignete Daten, die es ermöglichen könnten, Analogien zu Daten über andere Stoffe zu ziehen. Folglich konnte die Behörde nicht bestätigen, dass die Verwendung von Stearyltartrat als Lebensmittelzusatzstoff sicher ist, und kam zu dem Schluss, dass die akzeptierbare Tagesdosis für diesen Stoff nicht bestätigt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.10.2023

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