ErwGr. 8

REG_2023_2379 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf den Lebensmittelzusatzstoff Stearyltartrat (E 483)

Da keine geeigneten toxikologischen Daten zur Bestätigung der Sicherheit von Stearyltartrat (E 483) als Lebensmittelzusatzstoff vorliegen, kann das Aufführen des Stoffs in der Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe nicht mehr gerechtfertigt werden; somit sollte Stearyltartrat (E 483) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 sollten entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.10.2023

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