Art. 70 – Bestehende Namen und übergangsweiser Schutz

REG_2023_2411 · über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753

(1)Bis zum 2. Dezember 2026 endet der nationale spezifische Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und gelten anhängige Anträge als nicht eingereicht, außer es wird ein Antrag gemäß Absatz 2 gestellt.
(2)Bis zum 2. Dezember 2026 unterrichten interessierte Mitgliedstaaten die Kommission und das Amt darüber, welche ihrer gesetzlich geschützten oder – falls in einem Mitgliedstaat kein Schutzsystem besteht – durch Benutzung üblich gewordenen Namen sie gemäß dieser Verordnung eintragen oder schützen lassen wollen.
(3)Auf der Grundlage eines gemäß Absatz 2 gestellten Antrags kann der nationale Schutz von dem betreffenden Mitgliedstaat so lange zeitlich verlängert werden, bis das Eintragungsverfahren gemäß Absatz 4 abgeschlossen wurde und die Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Wird der Schutz der Union gewährt, so gilt der Tag, an dem der betreffende Mitgliedstaat die Kommission und das Amt gemäß Absatz 2 unterrichtet haben, als erster Tag des Schutzes gemäß dieser Verordnung.
(4)Namen, über die die Kommission gemäß Absatz 2 des vorliegenden Artikels unterrichtet wurde und die mit den Artikeln 3, 6, 9 und 10 im Einklang stehen, werden vom Amt oder, in den Fällen gemäß Artikel 30, von der Kommission gemäß dem in den Artikeln 22 bis 30 festgelegten Verfahren eingetragen. Die Artikel 25, 26 und 27 gelten nicht. Gattungsbezeichnungen werden jedoch nicht eingetragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 70 REG_2023_2411 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 70 REG_2023_2411 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.