Art. 73 – Inkrafttreten

REG_2023_2411 · über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Dezember 2025. Artikel 19 Absätze 1 und 2, Artikel 35 Absatz 1, Artikel 37 Absatz 7, Artikel 67, 68 und 69 und Artikel 71 Absatz 2 gelten jedoch ab dem 16. November 2023.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2023

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