ErwGr. 2

REG_2023_2411 · über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753

In ihrer Mitteilung vom 25. November 2020„Das Innovationspotenzial der EU optimal nutzen – Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU“ verpflichtete sich die Kommission, zu erwägen, auf der Grundlage einer Folgenabschätzung ein Schutzsystem der Union für nichtlandwirtschaftliche geografische Angaben vorzuschlagen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2023

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