ErwGr. 40

REG_2023_2411 · über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753

Gattungsbezeichnungen, die dem Namen oder Begriff, der durch eine geografische Angabe geschützt ist, ähneln oder Teil davon sind, sollten ihren Status als Gattungsbezeichnung beibehalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2023

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