ErwGr. 62

REG_2023_2411 · über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753

Für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts ist es wichtig, dass die Erzeuger in unterschiedlichen Situationen rasch und unkompliziert nachweisen können, dass sie zur Verwendung eines als geografische Angabe geschützten Namens berechtigt sind, etwa im Zusammenhang mit Zoll- oder Marktkontrollen oder auf Anfrage von Geschäftspartnern oder Verbrauchern. Zu diesem Zweck sollten die Erzeuger eine ihnen zur Verfügung gestellte amtliche Bescheinigung über die Berechtigung zur Erzeugung des mit einer geografischen Angabe bezeichneten Erzeugnisses verwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.11.2023

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