ErwGr. 9

REG_2023_2419 · über die Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfuttermittel

Auch nach dem 1. Januar 2022 haben die Unternehmer Heimtierfuttermittel gemäß einzelstaatlichen Vorschriften oder privaten Standards gekennzeichnet, da bestimmte notwendige Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs wie bestimmte Einzelfuttermittel und Futtermittelzusatzstoffe zur Verbesserung der Schmackhaftigkeit von Heimtierfuttermittel oder zur Sicherstellung des Nährwerts nur begrenzt in ökologischer/biologischer Form verfügbar sind. Es sollte daher gestattet werden, Bestände von Erzeugnissen aufzubrauchen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung gemäß diesen einzelstaatlichen Vorschriften oder diesen privaten Standards gekennzeichnet wurden, die nach Maßgabe von Artikel 95 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 von den Mitgliedstaaten akzeptiert oder anerkannt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.10.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 9 REG_2023_2419 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 9 REG_2023_2419 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.