ErwGr. 2

REG_2023_246 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 in Bezug auf den Austausch von in den elektronischen Verzeichnissen enthaltenen Angaben zu Wirtschaftsbeteiligten, die verbrauchsteuerpflichtige Waren zu gewerblichen Zwecken zwischen Mitgliedstaaten befördern

Um der Ausweitung der Verwendung des EDV-gestützten System Rechnung zu tragen, muss der Anwendungsbereich von Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe d, Artikel 19 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates (5) auf alle betroffenen verbrauchsteuerpflichtigen Waren ausgeweitet werden, unabhängig davon, ob sie einer Steueraussetzung unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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