ErwGr. 9

REG_2023_2482 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Stoffes Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) in Medizinprodukten

Um den Unternehmen Klarheit darüber zu verschaffen, dass es aufgrund der Verschiebung des Antragsschlusses und des Ablauftermins möglicherweise nicht mehr erforderlich ist, bis zum Ablauf der Frist am 27. November 2023 einen Antrag auf Zulassung von DEHP in Medizinprodukten auszuarbeiten, sollte ein schnellstmögliches Inkrafttreten sichergestellt werden. Diese Verordnung sollte aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.11.2023

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