Art. 17 – Ausschluss von für die Zwecke einer synthetischen Verbriefung begebenen Anleihen

REG_2023_2631 · über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen

Für die Zwecke einer synthetischen Verbriefung begebene Anleihen dürfen die Bezeichnungen „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ nicht verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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