ErwGr. 36

REG_2023_2631 · über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen

Für größere Transparenz im Hinblick auf die Methoden externer Prüfer und um zu gewährleisten, dass externe Prüfer über angemessene Qualifikationen sowie über ausreichende Berufserfahrung und Unabhängigkeit verfügen, und um das Risiko potenzieller Interessenkonflikte zu verringern und dadurch ein angemessenes Maß an Anlegerschutz zu gewährleisten, sollten Emittenten europäischer grüner Anleihen nur auf externe Prüfer zurückgreifen, die registriert sind und laufend von der ESMA beaufsichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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