ErwGr. 49

REG_2023_2631 · über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen

Die ESMA sollte mit der Ausarbeitung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards beauftragt werden, in denen näher festgelegt wird, nach welchen Kriterien der Registrierungsantrag eines externen Prüfers, einschließlich in Bezug auf die Handhabung von Interessenkonflikten, sowie die von diesem gelieferten Angaben zu bewerten sind, um zu bestimmen, inwieweit er die vorliegende Verordnung einhält. Der Kommission sollte gemäß Artikel 290 AEUV die Befugnis übertragen werden, diese technischen Regulierungsstandards gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 in Form delegierter Rechtsakte zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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