ErwGr. 52

REG_2023_2631 · über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen

Die Anwendung der vorliegenden Verordnung sollte von der Kommission fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten und danach alle drei Jahre auf der Grundlage von Beiträgen der mit der Verordnung (EU) 2020/852 eingerichteten Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen und der ESMA, soweit vorhanden, überprüft werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung sollte die Kommission ferner im Wege eines Berichts beurteilen, inwieweit an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihen reguliert werden müssen. Darüber hinaus sollte die Kommission vor Ende 2024 und anschließend alle drei Jahre einen Bericht auf der Grundlage ihrer Überprüfung der technischen Bewertungskriterien gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 erstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 52 REG_2023_2631 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 52 REG_2023_2631 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.