Art. 19c

REG_2023_2674 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates hinsichtlich der Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen auf ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe

Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 20. Dezember 2028 einen Evaluierungsbericht über die Umsetzung des Artikels 4a und des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe g und fügt dem Bericht gegebenenfalls einen Vorschlag für einen Gesetzgebungsakt zur Änderung von Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a bei.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.01.2024

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