ErwGr. 26

REG_2023_2674 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates hinsichtlich der Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen auf ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe

Die Zusammenstellung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sollte mit Blick auf die jeweiligen Zwecke gerechtfertigt und verhältnismäßig sein, wobei unter anderem der Grundsatz der Datensparsamkeit zur Anwendung kommen sollte. Bei den meisten Landwirten in der Union handelt es sich um natürliche Personen. Aus Angaben aus den integrierten Statistiken der Union zu landwirtschaftlichen Betrieben geht hervor, dass im Jahr 2020 96 % der Betriebe insgesamt natürlichen Personen gehörten. Deshalb müssen die im Wege des FSDN erhobenen Daten die natürlichen Personen abdecken, damit die Ergebnisse der Datenanalyse für die tatsächlichen Verhältnisse in der Landwirtschaft repräsentativ sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.01.2024

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