ErwGr. 1

REG_2023_2720 · zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum von 2024-2026

Gegenwärtig hängt die Versorgung der Union mit bestimmten Fischereierzeugnissen von Einfuhren aus Drittländern ab. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Abhängigkeit der Union von Einfuhren zur Deckung der Nachfrage nach Fischereierzeugnissen erhöht. Um zu gewährleisten, dass die Herstellung von Fischereierzeugnissen in der Union nicht gefährdet und eine ausreichende Versorgung ihrer Verarbeitungsindustrie mit Fischereierzeugnissen sichergestellt wird, sollten die Einfuhrzölle auf eine Reihe von Fischereierzeugnissen im Rahmen angemessen großer Zollkontingente ausgesetzt oder gesenkt werden. Um einen fairen Wettbewerb zwischen eingeführten Fischereierzeugnissen und Fischereierzeugnissen der Union auf dem Unionsmarkt zu gewährleisten, sollten auch die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Fischerzeuger in der Union berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2023

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