ErwGr. 3

REG_2023_2720 · zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse im Zeitraum von 2024-2026

Seit Juli 2014 hat die Union schrittweise restriktive Maßnahmen gegen Russland verhängt. In seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 stellte der Europäische Rat fest, dass die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine massiv gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen verstößt und die Sicherheit und Stabilität Europas und der Welt gefährdet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2023

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