ErwGr. 13

REG_2023_2831 · über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen

Es sollten Vorschriften festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die in einschlägigen Verordnungen oder Kommissionsbeschlüssen festgesetzten Beihilfehöchstintensitäten nicht umgangen werden können. Ferner sollten klare Kumulierungsvorschriften festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.12.2023

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