ErwGr. 26

REG_2023_2831 · über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen

Da der Verwaltungsaufwand und regulatorische Hindernisse für die meisten KMU eine Herausforderung darstellen und die Kommission das Ziel verfolgt, die Belastung durch Berichtspflichten um 25 % zu verringern (17), sollten die Zentralregister so gestaltet sein, dass der Verwaltungsaufwand verringert wird. Gute Verwaltungsgepflogenheiten wie die in der Verordnung über ein einheitliches digitales Zugangstor (18) dargelegten Gepflogenheiten können bei der Ausgestaltung und der Führung des Zentralregisters auf Unionsebene und der nationalen Zentralregister als Richtschnur dienen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.12.2023

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