REG_2023_2841 · zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
Die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, in denen EU-Verschlusssachen (EU-VS) bearbeitet werden, ist von entscheidender Bedeutung. Einrichtungen der Union, die EU-VS bearbeiten, sind verpflichtet, die für den Schutz solcher Informationen geltenden umfassenden Rechtsrahmen, einschließlich spezifischer Verfahren für Governance, Strategien und Risikomanagement, anzuwenden. Netz- und Informationssysteme, in denen EU-VS bearbeitet werden, müssen strengeren Sicherheitsstandards entsprechen als nicht für Verschlusssachen genutzte Netz- und Informationssysteme. Daher sind Netz- und Informationssysteme, in denen EU-VS bearbeitet werden, widerstandsfähiger gegenüber Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfällen. Folglich sollte diese Verordnung nicht für Netz- und Informationssysteme gelten, in denen EU-VS bearbeitet werden, obgleich anerkannt wird, dass es diesbezüglich eines gemeinsamen Rahmens bedarf. Auf ausdrückliches Ersuchen einer Einrichtung der Union sollte das IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (CERT-EU) jedoch in der Lage sein, die jeweilige Einrichtung der Union bei Sicherheitsvorfällen in für Verschlusssachen genutzte IKT-Umgebungen zu unterstützen.
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