ErwGr. 23

REG_2023_2841 · zur Festlegung von Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Der IICB sollte die Einhaltung dieser Verordnung sowie die Umsetzung von Leitlinien und Empfehlungen und von Aufrufen zum Tätigwerden überwachen. Der IICB sollte in technischen Fragen von fachlichen Beratungsgruppen unterstützt werden, deren Zusammensetzung im Ermessen des IICB liegt. Bei Bedarf sollten diese fachlichen Beratungsgruppen eng mit dem CERT-EU, den Einrichtungen der Union sowie mit anderen Interessenträgern zusammenarbeiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.12.2023

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