ErwGr. 98

REG_2023_2842 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006 und (EG) Nr. 1005/2008 des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2016/1139, (EU) 2017/2403 und (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereikontrolle

Die von den Mitgliedstaaten erhobenen Daten, zu denen die Kommission Zugang haben sollte, wie Daten über Fischereitätigkeiten, Kontrolldaten und Daten über Verstöße könnten personenbezogene Daten enthalten. Da anhand der einmaligen Kennnummer der Fangreise, des Namens des Fischereifahrzeugs oder im Fall der Fischerei ohne Schiff die einmalige Kennnummer des Fangtages die Identität natürlicher Personen wie des Eigners oder des Kapitäns eines Fischereifahrzeugs nachvollzogen werden kann, könnten auch Informationen, die solche Angaben enthalten, unter bestimmten Umständen personenbezogene Daten darstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2023

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