ErwGr. 99

REG_2023_2842 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006 und (EG) Nr. 1005/2008 des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2016/1139, (EU) 2017/2403 und (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereikontrolle

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Verordnungen (EG) Nr. 1005/2008 und (EG) Nr. 1224/2009 sowie der Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates (19) sind die Verordnungen (EU) 2016/679 (20) und (EU) 2018/1725 (21) des Europäischen Parlaments und des Rates sowie für bestimmte Verarbeitungen personenbezogener Daten die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates (22) anzuwenden und es sollte jederzeit und auf allen Ebenen gewährleistet sein, dass die Pflichten in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2023

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