ErwGr. 16

REG_2023_2844 · über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit

Die Verpflichtungen nach dieser Verordnung sollten nicht für die mündliche Kommunikation, wie sie beispielsweise fernmündlich oder persönlich erfolgt, gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.12.2023

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