ErwGr. 17

REG_2023_2844 · über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit

Diese Verordnung sollte weder für die Zustellung von Schriftstücken nach der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) noch für die Beweisaufnahme nach der Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) gelten. In diesen Verordnungen sind bereits spezifische Vorschriften zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit festgelegt. Allerdings sollten mit dieser Verordnung bestimmte Änderungen an der Verordnung (EU) 2020/1784 vorgenommen werden, um die elektronische Zustellung von Schriftstücken, die direkt an eine Person erfolgen soll, die eine bekannte Zustellanschrift in einem anderen Mitgliedstaat hat, zu verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.12.2023

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